Schwimm-Club Wedding 1929 e.V.   Aktuelles

Offener Brief



Hinweise zur Sportgesundheit, Registrierung und Lizenzierung
Offener Brief an alle Übungsleiter, Eltern und Aktive

Liebe Übungsleiter, Eltern und Aktive,

im Laufe der vergangenen Monate hat der Deutsche Schwimmverband einige Regelungen getroffen bzw. präzisiert, die weitreichenden Einfluss auf den Wettkampf- und Übungsbetrieb haben.

Sportgesundheit
Für die Teilnahme am Vereins-Schwimmen ist es zwingend erforderlich sportgesund zu sein. Diese Sportgesundheit kann nur ein Arzt feststellen! Er stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Sie ist ein Jahr gültig und muss dann wieder erneuert werden.
Ohne ein gültiges Attest ist es nicht möglich an Wettkämpfen teilzunehmen. Passiert es doch, so muss der Verein ein hohes Strafgeld zahlen und der Aktive wird bis auf weiteres vom Wettkampfbetrieb ausgeschlossen.
Auch für die Teilnahme am Training ist es erforderlich ein gültiges Attest vorzuweisen. Kein Übungsleiter sollte aus eigenem Interesse die Verantwortung für die Teilnahme eines Kindes am Training ohne regelmäßige Überprüfung der Sporttauglichkeit durch einen Arzt übernehmen. Wenn also kein Attest vorliegt, ist der Übungsleiter angehalten, das Kind sofort und für die Dauer der Nichtvorlage vom Trainingsbetrieb auszuschließen!
Es ist sinnvoll die Untersuchung von einem SPORTARZT durchführen zu lassen. Dieser ist in der Lage, die sportmedizinischen Besonderheiten zu erkennen. Gerade in der körperlichen Entwicklungsphase eines Kindes ist die Durchführung sportmedizinischer Untersuchungsmethoden bei gleichzeitiger Ausübung von Sport (auch bei "breitensportlicher" Belastung) wichtig. So lassen sich frühestmöglich gesundheitliche Fehlentwicklungen erkennen.
Vor allem im Interesse des Kindes und um die Teilnahme am Trainingsbetrieb nicht zu gefährden, bitten wir die Untersuchungen regelmäßig und rechtzeitig bei einem niedergelassenen Sportarzt oder Hausarzt vornehmen zu lassen. Der jeweilige Trainer nimmt die vom Arzt ausgestellten Bescheinigungen an sich und wird rechtzeitig vor Ablauf an die Untersuchung erinnern. Wir bitten um Verständnis, dass eventuell entstehende Kosten nicht vom Verein übernommen werden können.
Ich behalte mir vor, das Vorhandensein der gültigen Sportgesundheitsatteste bei den Trainern zu überprüfen.

Registrierung
Ab dem 1.2.2005 benötigen alle Aktiven unabhängig ihres Alters, die an einem Wettkampf mit mehr als einem Verein teilnehmen, eine Registrierung, die beim Deutschen Schwimm-Verband beantragt werden muss. Die Registrierung wird einmalig vorgenommen und gilt lebenslang. Sie wird in unserem Verein auf Veranlassung des zuständigen Trainers durch den Schwimmwart beim DSV beantragt.
Besitzen Aktive bereits einen gültigen Wettkampfpass, sind sie damit automatisch registriert. Dazu zählen alle Wettkampfpässe, die bis zum 31.12.2004 oder länger gültig sind. Sie werden zum 01.01.2006 automatisch in die Registrierung überführt.
Die Registrierung wird nach jeder Teilnahme an einem Wettkampf mit mehr als einem Verein vom DSV anhand der Wettkampfprotokolle überprüft. Zuwiderhandlung führt zu einer Sperre des Aktiven und zu einer empfindlichen Geldstrafe.

Jahreslizenz
Ab 2006 wird zusätzlich für Aktive ab dem vollendeten 10 Lebensjahr (Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres), die an Wettkampfveranstaltungen mit mehr als einem Verein teilnehmen, eine jährlich zu entrichtende Jahreslizenzgebühr erhoben. Sie wird in unserem Verein auf Veranlassung des zuständigen Trainers durch den Schwimmwart beim DSV entrichtet. Die Zahlung wird ebenfalls vom DSV überprüft und bei Nichtzahlung gibt es empfindliche Strafen.


Bernd Gron
Schwimmwart SC Wedding