Gemeinsame Festlegung zur Anwendung der Fina-Regeln bezüglich der Schwimmanzüge ab dem 01.01.2010
Ab dem 01.01.2010 wird für den Bereich des Deutschen Schwimmverbandes (alle Veranstaltungen der Fachsparten Schwimmen * und Masters) folgendes festgelegt:
- Schwimmanzüge dürfen aus einem oder zwei Teilen bestehen, nur bis zu den Knien reichen und:
- für Männer nicht oberhalb des Bachnabels enden;
- für Frauen weder den Nacken noch die Schultern bedecken.
- Es darf während des Wettkampfes nur ein Schwimmanzug getragen werden.
Es ist nicht erlaubt, zwei oder mehr Schwimmanzüge ubereinander zu tragen. Reisverschlüsse oder andere Befestigungssysteme sind nicht erlaubt.
- Schwimmanzüge durfen Anstandsregeln nicht verletzen und müssen aus undurchsichtigem, durchlässigem Gewebe beschaffen sein.
- Weitergehende Vorschriften der FINA, der LEN und/oder anderer Internationaler Organisationen bezüglich der Verwendung bestimmter Schwimmanzüge bleiben vorbehalten.
Die aktuelle Liste der von der FINA geprüften zugelassenen Modelle ist zu finden unter: .: FINA :.
* Bei Fina-Events im Freiwasserschwimmen (Open-Water) gilt bis zum 31.05.2010 noch die Anzugsregelung aus dem Jahr 2009.
Kassel, 20. Januar 2010
Tjark Schroeder
Vorsitzender der DSV-Fachsparte Schwimmen
Ulrike Urbaniak
Vorsitzende der DSV-Fachsparte Masters